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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Class Brothers GmbH

Class Brothers GmbH
Im Hubhof 5
79112 Freiburg

Deutschland

Handelsregister: HRB 713509
Geschäftsführer: Sebastian Class

Stand: 31.10.2025

  1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Angebote, Dienstleistungen und Kooperationen der Class Brothers GmbH (im Folgenden „Agentur“) gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.
(2) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie schriftlich von der Agentur anerkannt wurden und haben Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.

  1. Leistungen der Agentur

(1) Die Agentur erbringt u. a. folgende Dienstleistungen:

  • Suchmaschinenoptimierung (SEO) und Creative Storytelling
  • Erstellung von Websites, Webshops, Texten, Bildern und Videos
  • Betrieb und Vermarktung eigener Webprojekte
  • Beratungsleistungen, u.A. für Marken, Unternehmen, StartUps, Kommunen und Behörden
  • Strategieberatung und KI-Beratung / Implementierung

(2) Bei SEO-Leistungen wird keine Garantie für ein bestimmtes Suchmaschinenranking übernommen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass SEO ein fortlaufender Prozess ist und sichtbare Ergebnisse in der Regel erst nach 3–6 Monaten eintreten und von einer weiteren Betreuung durch geschulte Personen abhängt, die auch im Team des Kunden erfolgen kann.

(3) Bei der Erstellung von Websites erhält der Kunde auf Wunsch einen Zugang, um den Fortschritt zu verfolgen. Eigenmächtige Änderungen durch den Kunden erfolgen auf eigenes Risiko. Entstehende Schäden oder Mehraufwände sind vom Kunden zu tragen und nicht im Angebot enthalten.

(4) Die Agentur tritt nicht als Rechtsberater auf. Für die Rechtmäßigkeit der Inhalte, die Einhaltung von Urheberrechten, Datenschutzvorgaben (DSGVO), Impressumspflichten und sonstigen gesetzlichen Anforderungen ist der Kunde selbst verantwortlich.

  1. Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche für die Auftragserfüllung erforderlichen Materialien, Informationen und Zugänge innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss bereitzustellen.

(2) Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung des Kunden entstehen, verlängern die vereinbarten Fristen entsprechend.

(3) Erfolgt die Leistungserbringung nicht oder nur eingeschränkt aufgrund fehlender Mitwirkung, bleibt die Zahlungspflicht unberührt.

(4) Wird die Leistung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Mitteilung der Fertigstellung abgenommen, gilt sie als einwandfrei abgenommen.

  1. Vertragsschluss, Anzahlung und Auftragsbeginn

(1) Angebote der Agentur sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

(2) Der Auftrag gilt als erteilt, sobald der Kunde den Vertrag schriftlich unterzeichnet und eine Anzahlung in Höhe von 50 % der Auftragssumme geleistet hat.

(3) Individuell erstellte Auftragsarbeiten sind von einem Rücktritt ausgeschlossen.

  1. Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die vereinbarten Preise ergeben sich aus dem Angebot bzw. Vertrag.

(2) 50 % Anzahlung werden bei Auftragserteilung, 50 % Restzahlung nach Fertigstellung oder vereinbarter Zwischenabnahme fällig.

(3) Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, ihre Leistungen auszusetzen und Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu berechnen.

(4) Bereits geleistete Arbeiten sind in jedem Fall zu vergüten.

(5) Eigentums- und Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung über.

(6) Im Falle monatlich wiederkehrender Support-Leistungen wird eine Vertragslaufzeit individuell vereinbart. Wird keine Vereinbarung getroffen, gelten Support-Verträge auf eine Dauer von 6 Monaten als vereinbart. Danach ist eine Kündigung ohne Angabe von Gründen mit 14 Tagen zum Monatsende möglich. Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

(7) Auch bei wiederkehrenden Leistungen sind bei Auftragsvergabe 50% der Gesamtsumme im Voraus zu bezahlen, die Abrechnung der verbleibenden 50% erfolgt monatlich.

  1. Eigentums- und Urheberrechte

(1) Sämtliche von der Agentur erstellten Inhalte, Layouts, Codes, Bilder, Texte, Logos und Videos verbleiben im alleinigen Eigentum und Urheberrecht der Agentur, bis alle Zahlungen vollständig erfolgt sind.

(2) Eine Weitergabe oder Nutzung durch Dritte, auch ganz oder in Teilen, ist ohne schriftliche Zustimmung der Agentur ausdrücklich untersagt.

(3) Zulieferer und Dienstleister treten mit Auftragsannahme sämtliche Verwertungs-, Nutzungs- und Veräußerungsrechte vollumfänglich an die Agentur ab.

(4) Im Falle der Veräußerung des Unternehmens des Kunden verbleiben die übertragenen Rechte bei dem Unternehmen, das den Auftrag vergeben hat. Werden digitale Assets veräußert, sind diese nachzulizensieren.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, für sein Projekt eingesetzte Plugins, Softwares oder Medien auf eigene Rechnung auf sein Unternehmen zu lizensieren. Hierzu wird eine Liste der zu lizensierenden Bestandteile übergeben. Die Agentur trägt keine Verantwortung für die Lizensierung durch den Kunden und muss diese nicht prüfen.

  1. Besondere ergänzende Regelung zu Beratungsleistungen

(1) Kunden, die eine Beratung (auch Schulungen) buchen, verpflichten sich, die gewonnenen Informationen ausschließlich zur Entwicklung ihrer eigenen Unternehmens-Ziele zu nutzen.

(2) Es ist untersagt, die Inhalte der Beratung zum Aufbau einer eigenen Markenberatungs-Tätigkeit, zur Entwicklung eines Kurses, Coachings oder ähnlicher Angebote zu verwenden oder weiterzuverkaufen.

(3) Wettbewerbsverbot: Der Kunde verpflichtet sich, für die Dauer von 3 Jahren keine eigene Beratungstätigkeit deutschlandweit oder online anzubieten.

(4) Bei Zuwiderhandlung wird eine vertragliche Schadensersatzpauschale von mindestens 50.000 EUR je Fall fällig und gilt als vom Kunden anerkannt.

  1. Haftung und Haftungsbegrenzung

(1) Die Agentur haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Keine Haftung besteht für:

  • Rechtsverstöße durch Inhalte des Kunden
  • Fehlende Mitwirkung des Kunden
  • Ausbleibenden wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere bei SEO
  • Ausbleiben der finalen Prüfung der veröffentlichten Inhalte, besonders in Hinsicht auf DSGVO, durch eine fachlich kompetente Person im Auftrag von und für den Kunden.

(3) Für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden wird nicht gehaftet.

(4) Die Haftung ist in jedem Fall auf den Auftragswert begrenzt

(5) Für Partnerleistungen von Partnern der Agentur (z. B. Wianco OTT Robotics „EMMA“) ist ausschließlich der Partner verantwortlich. Die Agentur fungiert lediglich als Vermittler.

(6) In keinem Fall haftet die Agentur wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Die Agentur haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe, etc.

  1. MÄNGELHAFTUNG

(1) Die von der Agentur in Typenlisten, Prospekten, Druckschriften und auf der Internetseite gemachten Angaben stellen keine Beschaffenheitsgarantie im Sinne von § 443 BGB dar.
(2) Besondere technische Anforderungen und Verwendungszwecke sind bei Auftragserteilung schriftlich und abschließend festzulegen und müssen von der Agentur schriftlich bestätigt werden. Der Kunde ist in diesem Fall zur Abnahme verpflichtet.
(3) Der Kunde hat bei Eingang unverzüglich die Ware nach allen technischen Anforderungen und zumutbaren Prüfungsmethoden zu prüfen, ggf. auch bei seinen Kunden, in jedem Fall vor Fertigung. Zeigen sich erst bei Beginn der Fertigung Mängel, so ist diese sofort zu stoppen.
(4) In allen Fällen ist die Agentur sofort schriftlich zu benachrichtigen. Der Kunde gibt der Agentur Gelegenheit zur Überprüfung, einschließlich der Besichtigung, Durchführung von Probeläufen und Einsicht in die Unterlagen. Qualitätsmängel sind abschließend und ausreichend spezifiziert sofort zu melden.
(5) Ist die gelieferte Ware mangelhaft, so besteht ein Anspruch auf Nachbesserung. Ist diese unmöglich, fehlgeschlagen oder unzumutbar verzögert, so kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen. Sofern bezüglich eines Produktes die Herstellerfirma in erreichbarer Nähe eine Reparaturmöglichkeit unterhält, kann die Agentur den Kunde darauf verweisen, die Reparatur an dieser Stelle durchführen zu lassen (Recht der Agentur, den Fehler festzustellen und zu beheben). Hierdurch werden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden nicht berührt.
(6) Alle Rückvergütungen für bezahlte Zölle stehen der Agentur zu und der Kunde ist damit einverstanden, der Agentur die Unterlagen, die zur Erlangung solcher Rückerstattungen nötig sind, zur Verfügung zu stellen und behilflich zu sein.

  1. Höhere Gewalt

(1) Bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Strom- und Internetausfall, Krieg, Naturkatastrophen, Pandemien, Einbruch, Hard- und Softwareschäden) ist die Agentur für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht befreit.

(2) Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich entsprechend.

  1. Eigentum an Marken und eigenen Projekten

(1) Die Agentur ist Inhaber verschiedener DPMA-registrierter Marken.

(2) Eigene Webprojekte der Agentur können werbefinanziert sein oder kostenpflichtige Mitgliedschaften anbieten.

(3) Von der Agentur registrierte Domains verbleiben im Eigentum der Agentur, soweit nicht anders schriftlich vereinbart.

(4) Die Agentur ist berechtigt, ihr eigenen Webprojekte an Dritte zu veräußern.

  1. Kostenpflichtige Angebotserstellung

(1) Die Erstellung von Angeboten ist grundsätzlich kostenpflichtig, falls nicht ausdrücklich anders vereinbart. Im Falle einer Auftragserteilung wird die Angebotsgebühr voll auf den Endpreis angerechnet.

Für Websites & Online-Shops liegt die Pauschale bei 500,00 EUR, bei StartUp-Beratung bei 500,00 EUR, bei Unternehmensberatungen 2.000 EUR, bei sonstigen Beratungen und Schulungen bei 1.000,00 Euro. Alle Preise sind netto genannt und gelten zzgl. der gelten gesetzlichen Umsatzsteuer i.H.v. 19%.

(2) Die Kostenpflicht ist notwendig, da jede Angebotserstellung eine individuelle Analyse und Konzeption erfordert.

(3) Die Höhe der Angebotskosten kann im Einzelfall verhandelt werden und entfällt bei entsprechend gekennzeichneten Werbeaktionen.

  1. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Die Agentur verpflichtet sich, alle geltenden Datenschutzgesetze einzuhalten.

(2) Sofern die Agentur personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abgeschlossen.

(3) Der Kunde ist verantwortlich für die Rechtmäßigkeit der Datenbereitstellung und der notwendigen Einwilligungen.

(4) Der Kunde ist im Allgemeinen zum Stillschweigen über die Inhalte aus den Verträgen und der Zusammenarbeit verpflichtet. Besonders dürfen keine internen Informationen über Arbeitsabläufe, Tools, Lösungen etc. an Dritte gegeben werden.

  1. Verjährung

(1) Mängelansprüche verjähren 12 Monate nach Leistungserbringung, sofern nicht gesetzlich zwingend längere Fristen gelten.

  1. Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

(2) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(4) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Freiburg im Breisgau.

(5) Vertragssprache ist Deutsch.

(6) Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung wird ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren angestrebt; dies hat keine aufschiebende Wirkung auf fällige Zahlungen.

Stand:

Freiburg, 31.10.2025